Ende Juli 2022 wurden die wichtigsten gesetzlichen Richtliniern zur Gebäudeförderung neu aufgestellt. Attraktive Fördersätze im Rahmen des BEG-Förderprogramms begünstigen den Einbau umweltfreundlicher Anlagen. Darüber hinaus reduziert die BEG die inhaltliche Komplexität der bisherigen Förderprogramme und macht sie damit zugänglicher und verständlicher für Antragsteller, wie z.B. Sanierer, Unternehmen oder Kommunen.
Eine Förderung je Heizsystem von bis zu 50 %1, 2, 3, 4 der förderfähigen Bruttoinvestitionskosten ist noch bis einschließlich 14.08.2022 möglich. Danach gelten neue Förderkonditionen. Neben dem neuen Heizsystem werden bei einer Modernisierung auch alle dafür notwendigen Nebenleistungen gefördert. Dazu gehören unter anderem Fußbodenheizungen inklusive Dämmung und Estrich, die Entsorgung der Altanlage oder die Schornsteinsanierung. Somit zahlt sich eine Investition in zukunftsfähige Technik doppelt aus: sie senkt die Energiekosten und wird finanziell vom Staat unterstützt. Mit plus-punkt-energie steht Ihnen ein zuverlässiger Partner zur Seite, der Sie mit langlebigen und durchdachten Lösungen fit für die Zukunft macht.
1 In Bezug auf die förderfähigen Bruttoinvestitionskosten des neuen Heizsystems (Heizgerät, Montage und dazu notwendige Nebenleistungen).
2 Davon 10 % Zuschuss für den Austausch eines Ölkessels.
3 Gilt für die gesamte Anlage.
4 Davon 5% Zuschuss für einen vollständig vorliegenden und geförderten individuellen Sanierungsfahrplan.
Das BEG vereinfacht die Förderlandschaft in Deutschland
Das BEG-Förderprogramm gilt sowohl für Einzelmaßnahmen im Bestand, als auch für systemische Maßnahmen (Effizienzhaus-Förderung) in Neubau und Bestand für Wohn- und Nichtwohngebäuden. Das aktuelle BEG-Förderprogramm haben wir Ihnen in der folgenden Übersicht dargestellt:
Zum 28.07.2022 wurde das Zuschussportal der KfW für BEG EM geschlossen.
Übersicht Förderung Einzelmaßnahmen BEG EM:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000 Euro (brutto) und für Maßnahmen im Bereich Heizungsoptimierung bei 300 Euro (brutto). Die Förderkonditionen sind bis einschließlich 14.08.2022 gültig. Ab dem 15.08.2022 gelten neue Konditionen.
Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG) | Fördersatz | Fördersatz mit Austausch Ölheizung | Fachplanung und Baubegleitung | |
Gebäudehülle1) | Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz | 20% | 50% | |
Anlagentechnik1) | Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau – Efficiency Smart Home; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme | 20% | ||
Heizungsanlagen1) | Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“ | 20% | 20% | |
Gas-HybridanlagenSolarthermieanlagen | 30%30% | 40%30% | ||
WärmepumpenBiomasseanlagen2)Innovative Heizanlagen auf EE-BasisEE-Hybridheizungen2) | 35%35%35%35% | 45%45%45%45% | ||
Anschluss an Gebäude-/Wärmenetzmind. 25% EEmind. 55% EE | 30%35% | 40%45% | ||
Heizungsoptimierung1 | 20% |
*1) iSFP-Bonus: Die Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
2) Innovationsbonus: Bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von max. 2,5 mg/m2 ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5% möglich.
Die maximalen förderfähigen Kosten liegen für Sanierer und Bauherren bei 60.000 Euro pro Wohneinheit im Wohngebäude und maximal 15 Mio.€ im Nichtwohngebäude.
Außerdem können Sie von einer 5 Prozent höheren Fördersumme profitieren, indem Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) wählen. Der enthaltene Kostenanteil für den Sanierungsfahrplan ist ebenso förderfähig und wird bezuschusst im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“.
Förderkonditionen ab dem 15.08.2022
Einzelmaßnahmen Zuschuss | Zuschuss | iSFP-Bonus | Heizungstausch-Bonus | Wärmepumpen-Bonus | Max. Fördersatz | Fachplanung |
Solarthermie | 25 % | 25 % | 50 % | |||
Biomasse | 10 % | 10 % | 20 % | |||
Wärmepumpe | 25 % | 5 % | 40 % | |||
Innovative Heizungstechnik | 25 % | 35 % | ||||
EE-Hybridheizung ohne Biomasse | 25 % | 5 % | 40 % | |||
EE-Hybridheizung mit Biomasse | 20 % | 35 % | ||||
Wärmenetzanschluss | 25 % | 35 % | ||||
Gebäudenetzanschluss | 25 % | 35 % | ||||
Gebäudenetz Errichtung/ Erweiterung | 25 % | 25 % | ||||
Gebäudehülle | 15 % | 5 % | 20 % | |||
Anlagentechnik | 15 % | 20 % | ||||
Heizungsoptimierung | 15 % | 20 % |
Die maximalen förderfähigen Kosten liegen für Sanierer und Bauherren bei 60.000 Euro pro Wohneinheit im Wohngebäde und maximal 5 Mio. Euro im Nichtwohngebäude.
Heizungstausch-Bonus
Für den Austausch von sich in Betrieb befindlichen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Für den Austausch von sich in Betrieb befindlichen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
Wärmepumpen-Bonus
Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.
Bonus Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der iSFP-Bonus für Anlagen zur Wärmeerzeugung/ Heizung wird gestrichen.